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Zinsabschlagssteuer

7 Oktober 2010

Mit der Zinsabschlagssteuer wurde vor der Einführung der Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer im Jahr 2009 die Besteuerung von Zinserträgen geregelt. Mittlerweile werden Erträge aus Geldanlagen und anderen Geldgeschäften allerdings pauschal durch die Kapitalertragssteuer besteuert, weshalb die Zinsabschlagssteuer keine Rolle mehr spielt. Allerdings gilt in der Einkommenssteuer auch weiterhin die Zeile „Zinsabschlagssteuer“ in der alle Erträge aus Zinsen erfasst werden, die nun aber durch die Kapitalertragssteuer besteuert werden. Mit der Finanzmarktreform des Jahres 2009 ist es allerdings allgemein üblich, dass Zinserträge in der Einkommenssteuererklärung zwar angegeben werden müssen, aber nicht mehr besteuert werden. Dies geschieht mit Hilfe der Abgeltungssteuer und wird automatisch vom jeweiligen Kreditinstitut, bei dem die Geldanlage geführt wird, einbehalten.

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