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Einlagensicherung bei Tagesgeld & Festgeld

Manche Arten der Geldanlage sind in Deutschland und auch in den Ländern der Europäischen Union bezüglich des Emittentenrisikos geschützt. Das Emittentenrisiko beinhaltet, dass wenn die Bank, bei der man die Einlage hat Insolvenz anmelden muss, es durchaus möglich ist, dass man sein angelegtes Kapital nicht zurück bekommt. Dieses soll durch die Einlagensicherung vermieden werden, denn bis zu einem bestimmten Anlagevolumen sind die Kundeneinlagen auch dann sicher, wenn die kontoführende Bank zahlungsunfähig werden sollte.


Die gesetzliche Einlagensicherung

Bezüglich der Einlagensicherung unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Einlagensicherung der Banken. Die gesetzliche Einlagensicherung besteht aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union, und daher ist diese Einlagensicherung auch in allen Mitgliedsstaaten bzw. im Euro-Raum verpflichtend vorgeschrieben. Konkret bedeutet das für die Praxis, dass derzeit alle diejenigen Kundeneinlagen geschützt sind, die eine der vier Alternativen Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto oder Girokonto darstellen.

Diese Kundeneinlagen sind jedoch nicht bis zu einem unbegrenzten Betrag abgesichert, sondern derzeit (2012) bis zu 100.000 Euro pro Kunde. Wer also zum Beispiel 90.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank angelegt hat, erhält diesen vollen Betrag auch bei Insolvenz der Bank zurück. Wer hingegen 110.000 Euro angelegt hat, erhält aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung nur 100.000 Euro zurück.

Die private Einlagensicherung der Banken
Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind nahezu alle Banken in Deutschland zusätzlich noch einem privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Je nach Art des Instituts bestehen hier verschiedene Einlagensicherungsfonds, die auch unterschiedliche hohe Summen an Kundeneinlagen absichern können. Bei den Sparkassen und bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist es zum Beispiel so, dass durch Stützungsfonds und Garantiefonds gewährleistet werden kann, dass die Einlagen der Kunden auf den genannten Konten in vollem Umfang gesichert sind, und nicht nur bis 100.000 Euro, wie es bei der gesetzlichen Einlagensicherung der Fall ist.

Die Großbanken und Privatbanken sind in verschiedenen Kombinationen in Einlagensicherungsfonds zusammen geschlossen und garantieren einen Schutz, der ebenfalls weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus geht. In der Regel ist es so, dass die Einlagen der Kunden bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals derjenigen Bank, die in Zahlungsschwierigkeiten gerät, geschützt sind. Dieses gilt natürlich pro Kunde und nicht in der Gesamtsumme. Wenn man nun bedenkt, dass das Eigenkapital der größeren Banken in Deutschland zumeist im dreistelligen Millionen-Euro Bereich liegt, muss man sich als „Normalanleger“ im Grunde keine Sorgen mehr um das auf dem Festgeld- oder Tagesgeldkonto angelegte Kapital machen.



Worauf sollte man bei der Einlagensicherung achten?
Auch wenn das Emittentenrisiko aufgrund der Einlagensicherungs-Systeme weitestgehend ausgeschaltet ist, so gibt es in der Praxis natürlich auch Ausnahmen, wann eine Einlagensicherung nicht ausreicht oder mitunter gar nicht vorhanden ist.

Wer jedoch in Tagesgeld oder Festgeld bei einer deutschen Bank investiert, kann im Grunde zu 100 Prozent sicher sein, sein Geld auch zurück zu erhalten. Selbst wenn die Bank Insolvenz anmelden muss und die privaten Einlagensicherungsfonds nicht ausreichend Kapital haben, um alle Kundeneinlagen zurück zahlen zu können, gibt es seit dem Herbst 2008 noch die unbegrenzte Staatsgarantie des Bundes, dass bei Insolvenz einer deutschen Bank alle Einlagen auf Festgeld-, Tagesgeld-, Spar- und Girokonten in vollem Umfang zurück gezahlt werden.

Etwas vorsichtiger muss man bei der Anlage auf diesen Konten im Ausland sein, denn hier besteht mitunter gar keine Einlagensicherung und sein Recht im Ausland durchzusetzen ist ohnehin sehr schwer. Selbst bei den EU-Ländern ist oftmals nur die gesetzliche Einlagensicherung und keine private Einlagensicherung vorhanden, sodass man die Einlagensicherung ab einem Betrag von über 100.000 Euro genau prüfen sollte.

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