Geldanlage in der Schweiz
Geldanlagen in der Schweiz
Wenn man von möglichen Geldanlagen in der Schweiz spricht, dann hat dieses oftmals zunächst einen etwas negativen Beigeschmack in Richtung nicht legaler Anlageformen. Generell kann man jedoch sein Geld in der Schweiz genauso auf legale Art und Weise anlegen, wie in jedem anderen Staat der Erde. Es ist also keineswegs so, dass alle Anlagen in der Schweiz illegal wären, denn illegal ist immer nur das Verhalten des Anlegers, der seine Einnahmen steuerlich nicht korrekt angibt. Vom Grundsatz her kann man in der Schweiz in die gleichen Finanzprodukte investieren, wie es auch in Deutschland der Fall ist, also zum Beispiel in Tagesgelder, Termingelder, Fonds, Anleihen oder in Aktien. Da die Schweiz allerdings nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, ist für den Anleger aus Deutschland immer darauf zu achten, dass eine Anlage in der Schweiz fast ausschließlich in einer fremden Währung, nämlich dem Schweizer Franken, stattfindet. Gerade diese Fremdwährung stellt aber für viele Anleger das Hauptkriterium dar, sich für ein Investment in der Schweiz zu entscheiden.
Steuern bei Geldanlagen in der Schweiz
Wenn man von Geldanlagen in der Schweiz spricht, muss auch etwas zum Thema Steuern erwähnt werden. Mit der Schweiz besteht ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Durch dieses Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll gewährleistet werden, dass Erträge, die der deutsche Anleger bei einer Geldanlage in der Schweiz erzielt, nicht in beiden Ländern versteuert werden müssen. In Deutschland herrscht das Einwohner-Prinzip, dass bedeutet, der deutsche Staatsbürger muss seine Einkünfte aus Kapitalanlagen immer im Inland versteuern, auch wenn diese im Ausland erzielt worden sind. Dafür werden die Einnahmen natürlich auf der anderen Seite nicht auch noch im Ausland besteuert bzw. es findet höchstens eine Verrechnung statt. Somit sind also alle Einkünfte, die man aus Geldanlagen in der Schweiz erzielt, in Deutschland zu versteuern.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen für Geldanlagen von deutschen Anlegern in der Schweiz ist sehr eindeutig und lässt im Grunde auch keine Lücken, wie man auf legale Art und Weise auf direktem Wege Steuern sparen kann. Vom Prinzip her ist es natürlich jedem Anleger erlaubt, in Schweizer Finanzprodukte oder bei Schweizer Banken Geld anzulegen, dieses ist aufgrund der „Freiheit des Kapitals“ in Deutschland gesetzlich gewährleistet. Jeder deutsche Staatsbürger kann also frei entscheiden, ob er sein Geld in Deutschland, in den USA, in Thailand oder eben in der Schweiz anlegt. Bei einer Geldanlage im Ausland ist es für den Anleger aber rechtlich dann genauso verpflichtend, dass die Einnahmen bei der inländischen Einkommenssteuererklärung auch ordnungsgemäß angegeben werden. Gibt man also Zinserträge aus einem Tagesgeldkonto in der Schweiz nicht an, ist dieses der Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Vorteile der Geldanlage in der Schweiz
Wenn von Vorteilen der Geldanlage in der Schweiz gesprochen wird, dann beziehen sich diese, neben den illegalen Vorteilen aufgrund des strengen Schweizer Bankgeheimnis, in erster Linie auf die Zinssituation im Land und auf mögliche Währungsgewinne. Da alle Einnahmen in Deutschland zu versteuern sind, können Kapitalanlagen in der Schweiz also in erster Linie zwei Vorteile enthalten. Man kann auf der einen Seit höhere Zinsen erhalten, weil der Leitzinssatz in der Schweiz zum Beispiel höher ist als in Deutschland (EZB-Leitzins) und man somit auf festverzinsliche Anlagen höhere Zinsen in der Schweiz als im Inland erhält. Der zweite Vorteil liegt in möglichen Währungsgewinnen. Möchte man beispielsweise 10.000 Euro in der Schweiz auf einem Tagesgeldkonto anlegen, muss man den Betrag zunächst in Schweizer Franken tauschen und kann diese dann auf das Tagesgeldkonto einzahlen. Steigt nun im Folgenden der Devisenkurs des Schweitzer Franken im Verhältnis zum Euro an, erhält man später bei Verfügung vom Tagesgeldkonto eine höhere Summe an Euro zurück, als man zuvor eingetauscht hat. Für einen Betrag von 10.000 Euro würde man bei einem Kurs von 1,20 Franken je Euro zu Beispiel 12.000 Franken erhalten. Steigt der Kurs nun auf 1,15 Franken je Euro an, würde man beim Rücktausch 10.435 Euro erhalten, man hätte also Währungsgewinne in Höhe von 435 Euro erzielt, was immerhin einer zusätzlichen Rendite (neben den Zinsen) von gut vier Prozent bedeuten würde.
Das Bankgeheimnis in der Schweiz
Nicht wenige Anleger möchten auf illegale Art und Weise in der Schweiz Geld anlegen, weil das dortige Bankgeheimnis es den Behörden sehr schwer macht, Auskünfte über einen Kontoinhaber oder die Existenz eines Kontos zu erhalten. Bekannt sind vor allen Dingen die Schweizer Nummernkonten, wo der Kontoinhaber nach außen hin nicht bekannt ist (wie in Deutschland üblich), sondern nur eine anonyme Nummer besteht. Zudem dürfen Daten über den Kontoinhaber in der Schweiz auch nicht „auf bloße Anfrage“ der Behörden heraus gegeben werden, allerdings ist die Zusammenarbeit der Schweizer Banken auch mit den deutsche Behörden in den letzten Jahren insoweit etwas besser geworden, als dass die Daten bei einem offiziellen Steuerermittlungs- oder Strafrechtsverfahren nun auch den zuständigen Behörden mitgeteilt werd