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Wertpapier

7 Oktober 2010

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die einer natürlichen Person das Recht einräumt, über die darin vereinbarten Anteile an einem Unternehmen zu verfügen. Früher war es üblich, dass ein Wertpapier als Urkunde vorliegen musste, während es in der heutigen Zeit üblich ist, dass ein Wertpapier bzw. eine Aktie nur im Depot einer Person liegen muss, damit die damit verbundenen Rechte ausgeübt werden können.

Da unter diesen Bedingungen viele Dinge des täglichen Lebens als Wertpapier bezeichnet werden könnten, müssen Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. So muss ein Wertpapier nicht nur ein bestimmtes Recht, wie z.B. ein Stimmrecht oder ein Bezugsrecht für Dividenden aufweisen, sondern auch verkehrsfähig und handelbar sein.

Auf Grund der Vielzahl verschiedener Wertpapiere, müssen solche an den deutschen Aktienmärkten mit einer sechsstelligen WKN ( Wertpapierkennnummer ) versehen sein. Weil der Handel mit Wertpapieren aber immer internationaler wird, ist die WKN heute nur noch nebensächlich zu betrachten. Viel wichtiger ist hingegen die ISIN ( International Securities Identification Number )welche aus einer zwölfstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben besteht.

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