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Vorfälligkeitsentschädigung

7 Oktober 2010

Unter dem Begriff Vorfälligkeitsentschädigung versteht man eine Gebühr für die vorzeitige Kündigung von fest verbrieften Anlagen. Diese wird von fast allen Kreditinstituten und Banken erhoben, die entsprechende Formen der Geldanlage anbieten und dient dazu, den Schaden, der durch eine vorzeitige Verfügung entsteht abzumildern. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist von Institut zu Institut unterschiedlich und kann aus den Vertragsbedingungen entnommen werden. Um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, bietet sich den Anlegern oftmals die Möglichkeit, über einen gewissen Betrag der Anlagesumme frei verfügen zu können, ohne dafür den entsprechenden Vertrag kündigen zu müssen. Somit spart man nicht nur Kosten, sondern verliert auch nicht seinen Anspruch auf die vereinbarten Zinsen.

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