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Vermögenswirksame Leistungen

7 Oktober 2010

Vermögenswirksame Leistungen stellen eine Leistung des Arbeitgebers dar, zu der dieser entweder durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag gebunden ist. Im entsprechenden Vermögensbildungsgesetz ist vorgesehen, dass die vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert werden. In Verbindung mit vermögenswirksamen Leistungen werden allerdings nur langfristige Sparformen zugelassen, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Die Laufzeit einer solchen Anlage beträgt in der Regel sieben Jahre.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist in der Regel vom Anstellungsverhältnis und dem Jahreseinkommen abhängig. Ebenso ist es möglich, dass die jeweilige Höhe der vermögenswirksamen Leistungen im aktuellen Tarifvertrag geregelt ist, sodass dieser als rechtliche Grundlage hinzugezogen werden kann. In einigen Fällen gewährt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, sondern altersvorsorgewirksame Leistungen, die zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden sollen.

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