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Solidaritätszuschlag

7 Oktober 2010

Der Solidaritätszuschlag ist eine erweiterte Abgabe auf die Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer, welche im Zuge der Deutschen Einheit auferlegt wurde. So ist auf alle Zahlungen ein Zuschlag in Höhe von 5,5% zu erbringen, welcher meist automatisch einbehalten wird. In Verbindung mit Geldanlagen muss der Solidaritätszuschlag nur entrichtet werden, wenn der jeweilige Sparerfreibetrag überschritten wird. Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich übrigens um eine direkte Steuer, die also direkt dem Bund zugeteilt wird.

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