>
Home » lexikon

Abgeltungssteuer

7 Oktober 2010

Die Abgeltungssteuer ist eine relativ neue Steuer, die die Besteuerung von Kapitalerträgen regelt. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, was bedeutet, dass die anfallenden Steuern direkt von der jeweiligen Bank oder der jeweils zuständigen Stelle einbehalten und dem zuständigen Finanzamt überwiesen. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt aktuell bei 25% der Kapitalerträge, zuzüglich Soldaritätszuschlag und je nach Religionszugehörigeit Kirchensteuer. Die generell zu erwartende Belastung liegt also bei 26,375% ohne Kirchensteuer. Um die Belastung durch die Abgeltungssteuer zu mindern, können Anleger den Sparerpauschbetrag nutzen, welcher eine Besteuerung bis zu einer Summe von 801 € bei Ledigen und 1602 € bei Verheirateten unmöglich macht.

Comments are closed.